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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 6 A 3627/00   

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https://dejure.org/2000,13081
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 6 A 3627/00 (https://dejure.org/2000,13081)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2000 - 6 A 3627/00 (https://dejure.org/2000,13081)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 6 A 3627/00 (https://dejure.org/2000,13081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens des Anspruchs einer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerin auf Einstellung als Beamtin auf Probe; Ausgestaltung der Bemessung der beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenze zur Durchführung einer Verbeamtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.02.1996 - 2 B 9.96

    Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 6 A 3627/00
    Nach den Maßgaben des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1996 - 2 B 9.96 - komme somit der Bewerbung vom 9. September und sogar dem formularmäßigen Einstellungsantrag der Klägerin mit dem Vordruck LID 110 vom 20. Dezember , auf welchen sie als Lehrerin eingestellt wurde, keine rechtliche Bedeutung zu.

    Insoweit ist der vorliegende Fall anders gelagert als der, über den der Senat mit Beschluss vom 12. Oktober 1995 - 6 A 830/95 - entschieden hat und gegen den das Bundesverwaltungsgericht mit dem vom Beklagten angeführten Beschluss vom 5. Februar 1996 - 2 B 9.96 - die von den Prozessbevollmächtigten der Klägerin beantragte Revision nicht zugelassen hat.

    Der Beklagte hat auch nicht dargelegt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von den in dem Antrag auf Zulassung der Berufung angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1996 - 2 B 9.96 - und des OVG NRW vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO abweicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1994 - 6 A 1725/93

    Höchstaltersgrenze; Kinderbetreuungszeiten; Hinausschiebung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 6 A 3627/00
    Förderungsfähig im Sinne des Urteils des OVG NRW vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - sei ein Einstellungsantrag nur dann, wenn er form- und fristgerecht mit allen für eine Förderung relevanten Unterlagen gestellt werde.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1995, 202 = Recht im Amt 1995, 302.

    Der Beklagte hat auch nicht dargelegt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von den in dem Antrag auf Zulassung der Berufung angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1996 - 2 B 9.96 - und des OVG NRW vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO abweicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 12 A 2047/97

    Darlegung ernstlicher Zweifel; Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 6 A 3627/00
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) Beschlüsse vom 7. Juli 1997 - 12 A 2047/97 -, Deutsches Verwaltungsblatt 1997, 1342, und vom 20. Oktober 1998 - 18 B 69/98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2003 - 6 A 3861/02

    Ausnahme von dem Höchstalter für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 6 A 3627/00 -, Der Öffentliche Dienst 2001, 126, m.w.N.

    Entscheidend ist, dass er (anders als die Klägerin in dem vom Senat mit dem erwähnten Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 6 A 3627/00 - entschiedenen Fall) die Zweite Staatsprüfung erst ablegte, als er die Höchstaltersgrenze überschritten hatte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 6 A 1473/04

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Antrag eines Lehrers auf Einstellung in das

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 6 A 3627/00 -, Der Öffentliche Dienst 2001, 126, n.w.N., sowie Beschluss vom 22. September 2003 - 6 A 3861/02 -.

    Entscheidend ist, dass sie (anders als die Klägerin in dem mit Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2000 - 6 A 3627/00 -, a.a.O., entschiedenen Fall) die Zweite Staatsprüfung erst ablegte, als sie die Höchstaltersgrenze überschritten hatte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2008 - 6 A 831/07

    Voraussetzungen für die ausnahmsweise Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 -, DÖD 1995, 88, Beschlüsse vom 21. Dezember 2000 - 6 A 3627/00 -, DÖD 2001, 126, vom 26. März 2002 - 6 A 1961/01 -, NVwZ-RR 2002, 860, vom 22. September 2003 - 6 A 3861/02 - und vom 13. März 2006 - 6 A 1473/04 -.
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